Tarifbestimmungen für den Regionallinienverkehr gültig ab: 01.01.2012
| Fahrausweissortiment | Anspruchsberechtigt |
| Einzelfahrausweis | |
| Einzelfahrausweis – jedermann | jede Person |
| Einzelfahrausweis – ermäßigt | Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (6 bis 14 Jahre) |
| Hin- und Rückfahrkarte - jedermann | jede Person |
| Hin- und Rückfahrkarte ermäßigt | Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (6 bis 14 Jahre) |
| Mehrfahrtenkarte – jedermann | jede Person |
| Mehrfahrtenkarte – ermäßigt | Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (6 bis 14 Jahre) |
| Zeitkarten – jedermann | |
| Wochenkarte – jedermann | jede Person |
| Monatskarte – jedermann | jede Person |
| Halbjahreskarte – jedermann | jede Person |
| Jahreskarte – jedermann | jede Person |
| Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs | (Personen gem. §1 PBefAusglV) |
| Wochenkarte – ermäßigt | Schüler, Studenten, Auszubildende |
| Monatskarte – ermäßigt | Schüler, Studenten, Auszubildende |
| Jobticket | (nicht für Personen gem. §1 PBefAusglV) |
| Jobticket – Wochenkarte | Arbeitnehmer |
| Jobticket – Monatskarte | Arbeitnehmer |
| Gruppenfahrausweise | |
| Gruppenfahrausweis | bei einer Gruppe ab 10 Personen (Kinder bzw. Erwachsene) |
| Gruppenfahrausweis für Kinder aus Vorschuleinrichtungen |
bei einer Gruppe ab 6 Personen (Kinder und Betreuer) |
Einzelfahrausweise berechtigen jeweils eine Person zur einmaligen Fahrt und zum Umsteigen auf einer bestimmten Strecke. Ermäßigungen auf Einzelfahrausweise werden nur für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (6 bis 14 Jahre) gewährt.
Hin- und Rückfahrkarten
Die Hin- und Rückfahrkarten gelten für eine Person in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Tagen.
Mehrfahrtenkarte
Die Mehrfahrtenkarten berechtigen eine Person zur Inanspruchnahme von 5 Einzelfahrten auf einer bestimmten Strecke. Sie haben Gültigkeit für den Tarifzeitraum.
Zeitkarten - jedermann sind nicht personengebunden und können im Gültigkeitszeitraum auf einer bestimmten Stecke für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Für den Erwerb ist keine besondere Nachweispflicht erforderlich. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen gilt die Zeitkarte für bis zu 4 Personen (maximal 2 Erwachsene).
Wochenkarte - jedermann
Die Wochenkarte gilt für die laufende Kalenderwoche.
Monatskarte - jedermann
Die Monatskarte gilt für den laufenden Kalendermonat.
Halbjahreskarte - jedermann
Die Halbjahreskarte gilt für einen Zeitraum von 6 aufeinanderfolgenden Monaten. Sie gilt ab 01. des jeweiligen Monats. Die Zahlungsmodalitäten werden zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden vertraglich geregelt.
Jahreskarte - jedermann
Die Jahreskarte gilt für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb des Tarifzeitraumes, d. h. es besteht keine Bindung der Geltungsdauer an das Kalenderjahr. Der erste Gültigkeitstag wird vom Kunden bestimmt und ist durch das Verkaufspersonal einzutragen. Die Zahlungsmodalitäten werden zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden vertraglich geregelt.
Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs (ermäßigt) werden nur an Personen gem. § 1 der PBef-Ausgleichsverordnung ausgegeben. Sie sind personengebunden. Die Nachweispflicht ist durch den Anspruchsberechtigten gegen Vorlage einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte bzw. des Trägers des jeweiligen sozialen Dienstes zu belegen.
Wochenkarte - ermäßigt
Die Wochenkarte gilt für die laufende Kalenderwoche.
Monatskarte - ermäßigt
Die Monatskarte gilt für den laufenden Kalendermonat.
Das Jobticket gilt für Gruppen von Arbeitnehmern mit einer Mindestzahl von 10 Personen. Das Jobticket wird zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart. Kleinere Firmen mit einer Nutzerzahl unter 10 Personen können sich zusammenschließen. Die Nachweispflicht ist durch den Anspruchsberechtigten gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers zu belegen.
Jobticket - Wochenkarte
Die Jobticket - Wochenkarte gilt für die laufende Kalenderwoche.
Jobticket - Monatskarte
Die Jobticket - Monatskarte gilt für den laufenden Kalendermonat.
Gruppenfahrausweis
Gruppenfahrausweise gelten ab einer Gruppe ab 10 Personen (Kinder bzw. Erwachsene). Gruppen sind spätestens bis zum Vortag im jeweiligen Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff anzumelden. Unangemeldete Gruppen können nur bei vorhandener freier Platzkapazität befördert werden.
Gruppenfahrausweis für Kinder aus Vorschuleinrichtungen
Für Fahrten mit Kindern und Betreuern aus Vorschuleinrichtungen ist ab 6 Personen ein Gruppenfahrausweis zu lösen. Fünf Kinder und ein Betreuer bilden eine Gruppe. Die Servicegebühr je Gruppe beträgt für eine Fahrstrecke
bis Kilometer 20: 4,70 €
ab Kilometer 21: 5,20 €.
Strelitzer Straße 137
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991 / 645-0